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Ausbildung zum Brandschutzwart
Sie können als Stellvertreter des BSB oder mit der entsprechenden Zusatzausbildung zum Personal des Interventionsdienstes herangezogen werden. Die Interventionszeitenverordnung schreibt Mindestpersonalstärken des Interventionsdienstes vor.
Inhalte:
- Brandursachen und -gefahren
- Brandschutzmaßnahmen und -einrichtungen
- Vorschriften
- Aufgaben
- Brennbare Flüssigkeiten und Gase
- Möglichkeiten des Feuerwehreinsatzes
- Handhabung von Feuerlöschgeräten
- Prüfung
Gültigkeitsdauer: Die Fortbildung von Brandschutzwarten hat innerhalb von 5 Jahren zumindest innerbetrieblich vom Brandschutzbeauftragten oder durch Seminarbesuch zu erfolgen, um die Gültigkeit aufrechtzuerhalten. Diese Fortbildungen sind zu dokumentieren.
Hinweis: Zum Kurs ist ein Passfoto mitzubringen. Für die Prüfung ist ein mobiles Endgerät (Smartphone, Tablet, etc.) notwendig.
- Brandschutzbeauftragten-Stellvertreter:innen
- Mitglieder Brandschutzteam/Interventionsdienst
- Brandschutzverantwortliche für Gebäudeteile
Fachlich kompetente Dozenten, Abwechslungsreich und Informativ - ist für die Praxis sehr hilfreich.Lara TALYAI
Ein sehr informativer und spannender Kurs.Angelika MARKART
Alles super und das Thema wurde auch sehr gut erklärt! Bin sehr zufrieden.Thomas AUFSCHNAITER
Abwicklung von der Buchung bis zum Kursstart sehr problemlos. Der Vortragende war top!Linda BÖCK
Super interessant und sehr kompetente Trainer.Daniela HAAB
Ein:e Brandschutzwart:in unterstützt den vorbeugenden Brandschutz im Unternehmen. Zu den Aufgaben gehört es, auf mögliche Brandgefahren zu achten, Brandschutzeinrichtungen im Blick zu behalten und den Brandschutzbeauftragten zu unterstützen. Brandschutzwarte/Brandschutzwartinnen können beispielsweise als Stellvertretung von Brandschutzbeauftragten oder als Teil eines Brandschutzteams bzw. Interventionsdienstes eingesetzt werden.
Die Ausbildung richtet sich insbesondere an Personen, die im Unternehmen Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz übernehmen sollen. Dazu zählen Brandschutzbeauftragten-Stellvertreter:innen, Mitglieder eines Brandschutzteams oder Interventionsdienstes sowie Personen, die für den Brandschutz in bestimmten Gebäudeteilen verantwortlich sind.
Die Teilnehmer:innen beschäftigen sich unter anderem mit Brandursachen und Brandgefahren, Brandschutzmaßnahmen und Brandschutzeinrichtungen sowie relevanten Vorschriften und den Aufgaben eines Brandschutzwarts bzw. einer Brandschutzwartin. Weitere Themen sind brennbare Flüssigkeiten und Gase, die Möglichkeiten eines Feuerwehreinsatzes und die praktische Handhabung von Feuerlöschgeräten.
Zum Kurs ist ein Passfoto mitzubringen. Für die Prüfung benötigen Sie außerdem ein mobiles Endgerät (Smartphone, Tablet).
Ja. Die Ausbildung beinhaltet eine schriftliche Prüfung. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung.
Um die Gültigkeit aufrechtzuerhalten, müssen Brandschutzwarte/Brandschutzwartinnen innerhalb von fünf Jahren eine Fortbildung absolvieren. Diese kann innerbetrieblich durch Brandschutzbeauftragte oder durch den Besuch eines entsprechenden Seminars erfolgen. Die Fortbildung ist zu dokumentieren.
Brandschutzbeauftragte sind die zentralen Ansprechpartner für den betrieblichen Brandschutz und übernehmen umfassendere Aufgaben und Verantwortung. Brandschutzwarte/Brandschutzwartinnen unterstützen den betrieblichen Brandschutz und können beispielsweise als Stellvertretung von Brandschutzbeauftragten, im Brandschutzteam oder für bestimmte Gebäudeteile eingesetzt werden.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) durchführbar.
WIFI Inhouse Trainings sind maßgeschneiderter Wissenstransfer für Unternehmen.
Bei uns ist alles passgenau: Wer, Was, Wie, Wo, Wann – die Firmenschulung ist punktgenau auf die Kundenwünsche abgestimmt.