Brandschutzseminar N3 - Brandschutz in Betrieben mit besonderer Gefährdung
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Im Nutzungsseminar N3 stehen die Merkmale, rechtlichen Bestimmungen und die wichtigsten Elemente des vorbeugenden Brandschutz in Betrieben mit besonderer Gefährdung im Mittelpunkt. Zu diesen Betrieben zählen insbesondere Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
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Brandschutzseminar N3 - Brandschutz in Betrieben mit besonderer Gefährdung

Beschreibung

Nutzungsseminar N3 gemäß TRVB O 117

Die Teilnehmer:innen sind nach dem Kurs in der Lage brandschutztechnische Besonderheiten bei Nutzungen mit besonderer Gefährdung zu kennen und umsetzen zu können. Unterschiedliche bauliche Anforderungen speziell im Fluchtwegbereich, verschiedene Konzepte der Brandfrüherkennung und der damit zusammenhängenden Alarmierung werden im Kurs durchgenommen. Weiters wird auf verschiedene brandschutztechnische Einrichtungen eingegangen und der Einsatz dieser diskutiert.

Inhalte:
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Rechtliche Grundlagen
  • Baulicher Brandschutz
  • Betrieblicher Brandschutz
  • Löschmittel
  • Beispiele und Frage-Antwort
  • Nutzungsbezogene Besonderheiten beim Brandschutz (N2)
  • Definitionen und Kommunikation

Hinweise: Gemäß TRVB ist der Kurs mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle abzuschließen. Diese findet unmittelbar am Ende des Tages statt. Der Besuch des Seminars dient auch zur Verlängerung des Brandschutzpasses.
Voraussetzungen
Absolvierte Ausbildung zum:r Brandschutzbeauftragte:n oder Brandschutzwart:in
Zielgruppe
Brandschutzbeauftragte, Brandschutzwarte, Betreiber und Verantwortliche in folgenden Gebäudekategorien:
  • Krankenhäuser
  • Pflegeheime
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Justsizanstalten
  • und ähnliches

Abschluss
Sie erhalten eine Bestätigung für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung und der schriftlichen Prüfung und können dies auch in Ihren Brandschutzpass eintragen lassen (bitte mitbringen). Der Besuch dieses Seminars kann auch zur Verlängerung des Brandschutzpasses herangezogen werden.
Förderungen - Kurskosten zurückholen

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

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Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) durchführbar.
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