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Ausbildung zum Straßenaufsichtsorgan – Aufstockungskurs Stufe 4
Inhalte:
- Wiederholung der Inhalte des Grundkurses
- Besonderheiten der Begleitung mit Blaulicht
- Anbringungs- und Verwendungsvoraussetzungen (insbesondere § 20 Abs. 1 KFG, § 26 StVO)
- Spezielle Erfordernisse der Ladungssicherung
- Spezielle Bescheidkunde Stufe 4
- Organisation und Abwicklung der Transportbegleitung
- Prüfung
- Es gelten zusätzlich zu den oben beschriebenen Kriterien dieselben Voraussetzungen wie für Stufe 2.
- Hinweis: 100%ige Anwesenheitspflicht!
Der Aufstockungskurs richtet sich an bereits ermächtigte Straßenaufsichtsorgane der Stufe 2, die ihre Berechtigung für die Begleitung von Sondertransporten erweitern und die Voraussetzungen für eine Vereidigung zum Straßenaufsichtsorgan der Stufe 4 erfüllen möchten.
Für die Vereidigung zum Straßenaufsichtsorgan der Stufe 4 müssen Sie sechs Monate Praxis als ermächtigtes Organ der Stufe 2 nachweisen. Zusätzlich ist ein Praxisnachweis über die Teilnahme an zumindest sieben Begleitungen der Stufe 4 erforderlich. Für Stufe 4 gelten außerdem dieselben grundlegenden Voraussetzungen wie für Stufe 2.
Der Aufstockungskurs kann nach den ersten sechs Monaten Ihrer Tätigkeit als Straßenaufsichtsorgan der Stufe 2 absolviert werden.
Neben einer Wiederholung wichtiger Inhalte aus dem Grundkurs beschäftigen Sie sich insbesondere mit den Besonderheiten der Begleitung mit Blaulicht, den entsprechenden Anbringungs- und Verwendungsvoraussetzungen, speziellen Anforderungen an die Ladungssicherung sowie der Bescheidkunde für Stufe 4. Auch die Organisation und praktische Abwicklung von Transportbegleitungen wird behandelt.
Ja. Eine Prüfung ist Bestandteil des Aufstockungskurses.
Ja. Für den Aufstockungskurs besteht eine 100%-ige Anwesenheitspflicht.
Stufe 4 baut auf der bereits bestehenden Qualifikation und praktischen Erfahrung als Straßenaufsichtsorgan der Stufe 2 auf. Im Aufstockungskurs werden zusätzliche Kenntnisse vermittelt, die insbesondere für anspruchsvollere Transportbegleitungen und Begleitungen mit Blaulicht erforderlich sind.
Nein. Der absolvierte Aufstockungskurs ist eine der Voraussetzungen. Zusätzlich müssen u.a. die erforderliche Praxis als Straßenaufsichtsorgan der Stufe 2 und die vorgeschriebenen Praxisbegleitungen nachgewiesen werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Webseite vom Land Tirol.
Sowohl bei der Erstvereidigung als auch bei einer Wiederbestellung gilt die Vereidigung zum Straßenaufsichtsorgan für fünf Jahre.
Für eine Wiederbestellung ist ein entsprechender Auffrischungskurs vorgesehen. Darüber hinaus sind weitere Voraussetzungen und Nachweise zu erfüllen. Dazu zählen u.a. ein Praxisnachweis, die erforderliche Lenkberechtigung sowie ein aktueller Melderegisterauszug. Die jeweils aktuellen behördlichen Voraussetzungen erhalten Sie beim Land Tirol.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) durchführbar.
WIFI Inhouse Trainings sind maßgeschneiderter Wissenstransfer für Unternehmen.
Bei uns ist alles passgenau: Wer, Was, Wie, Wo, Wann – die Firmenschulung ist punktgenau auf die Kundenwünsche abgestimmt.