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Ausbildung zum Straßenaufsichtsorgan – Auffrischungskurs Stufe 4
Inhalte: Diese Ausbildung behandelt die wesentlichen Inhalte der Grundausbildung und die entsprechenden Gesetzesänderungen.
Hinweis: 100%ige Anwesenheitspflicht!
Der Auffrischungskurs richtet sich an bereits bestellte Straßenaufsichtsorgane der Stufe 4, die ihre Bestellung verlängern und sich auf die erneute Vereidigung vorbereiten möchten.
Für die Wiederbestellung als Straßenaufsichtsorgan der Stufe 4 ist die Absolvierung eines entsprechenden Auffrischungskurses erforderlich. Damit bringen Sie Ihr Fachwissen auf den aktuellen Stand und erfüllen eine wesentliche Voraussetzung für die Verlängerung Ihrer Bestellung.
Im Kurs wiederholen und aktualisieren Sie die wesentlichen Inhalte der Grundausbildung zum Straßenaufsichtsorgan. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf relevanten Gesetzesänderungen und damit auf jenen Neuerungen, die Sie für Ihre Tätigkeit als Straßenaufsichtsorgan der Stufe 4 kennen müssen.
Ja. Für den Auffrischungskurs gilt eine 100%-ige Anwesenheitspflicht. Planen Sie daher bitte die vollständige Kursdauer ein.
Der absolvierte Auffrischungskurs ist eine Voraussetzung für die Wiederbestellung. Darüber hinaus sind weitere Voraussetzungen und Nachweise zu erfüllen. Dazu zählen u.a. ein Praxisnachweis, die erforderliche Lenkberechtigung sowie ein aktueller Melderegisterauszug. Die jeweils aktuellen behördlichen Voraussetzungen erhalten Sie beim Land Tirol.
Sowohl bei der Erstvereidigung als auch bei einer Wiederbestellung gilt die Vereidigung zum Straßenaufsichtsorgan für fünf Jahre.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) durchführbar.
WIFI Inhouse Trainings sind maßgeschneiderter Wissenstransfer für Unternehmen.
Bei uns ist alles passgenau: Wer, Was, Wie, Wo, Wann – die Firmenschulung ist punktgenau auf die Kundenwünsche abgestimmt.