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Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson
Gemäß Arbeitnehmerschutzgesetz ist in jedem Betrieb, der regelmäßig mehr als zehn Personen beschäftigt, je nach Größe mindestens eine Sicherheitsvertrauensperson zu bestellen. Die Teilnehmer:innen erlernen das notwendige Wissen für die praktische Tätigkeit als Sicherheitsvertrauensperson und die Grundbegriffe der Sicherheitstechnik sowie des Arbeitnehmerschutzes.
Inhalte:
- Unterstützung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin bei der betrieblichen Unfallverhütung
- Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften
- Persönliche Schutzausrüstung auf ihren sicherheitstechnischen Zustand überwachen
- Arbeitnehmer:innen auf mögliche Gefahren aufmerksam machen
- Über Schutzmaßnahmen informieren, motivieren zu unfallsicherem Arbeitsverhalten
- Grundlegende Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen
Arbeitgeber:in und verantwortliche Beauftragte sind von der Bestellung zur Sicherheitsvertrauensperson ausgeschlossen. Sicherheitsvertrauenspersonen müssen Betriebsangehörige sein. Eine Bestellung von Lehrlingen zu Sicherheitsvertrauenspersonen ist unzulässig.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Uebergreifendes/Uebergreifendes/Sicherheitsvertrauenspersonen.html
Der Kurs ist super. Die Themen sind aktuell und auf das Essentielle beschränkt. Der Kursleiter ist absolut super und bindet die Teilnehmer in Form von Erfahrungsaustausch und Diskussion ein.
Gerne haben ich wieder einmal das Ausbildungszentrum zu einem interessanten Kurs besucht. Die Mitarbeiterinnen am Schalter sind sehr freundlich und bemüht. Auch die Vortragenden verstehen ihren Job, Wissen zu vermitteln. Danach erfüllt es einen immer wieder mit Stolz einen Kurs am Wifi besucht zu haben.
Ich habe viel gelernt und kann viel in der Praxis umsetzten!
Sehr informativer Kurs und das Personal ist wirklich bemüht die Fragen zu beantworten.
Im Wifi fühlt man sich sehr wohl von A-Z. Der ganze Ablauf stimmt. Vom Empfang bis zu den Trainern alles OK!
Sehr empfehlenswert!
Sehr interessant.
Die Sicherheitsvertrauenspersonen haben in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
- die Arbeitnehmer und die Belegschaftsorgane zu informieren, zu beraten und zu unterstützen,
- die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber, den zuständigen Behörden und sonstigen Stellen zu vertreten (in Abstimmung mit den Belegschaftsorganen),
- die Arbeitgeber bei der Durchführung des Arbeitnehmerschutzes zu beraten,
- auf das Vorhandensein der entsprechenden Einrichtungen und Vorkehrungen zu achten und die Arbeitgeber über bestehende Mängel zu informieren,
- auf die Anwendung der gebotenen Schutzmaßnahmen zu achten,
- mit den Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern zusammenzuarbeiten.
Jede Sicherheitsvertrauensperson muss eine mindestens 24-stündige Arbeitsschutz-Ausbildung bis spätestens vor Ablauf des ersten Jahres der Tätigkeit absolvieren.
Die Anzahl der benötigten Sicherheitsvertrauenspersonen hängt in erster Linie von der Betriebsgröße und –struktur ab. Grundsätzlich ist ab 10 Beschäftigten eine Sicherheitsvertrauensperson zu bestellen.
Die genaue Anzahl kann auf der Informationsseite der Arbeitsinspektion in der dort veröffentlichten Tabelle entnommen werden: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/inspektorat/Uebergreifende_Themen/Besondere_Funktionen/Sicherheitsvertrauenspersonen
Die Kursdauer umfasst 24 Lehreinheiten und finden üblicherweise in geblockter dreitägiger Form statt. Die Kurszeiten finden Sie bei der jeweiligen Veranstaltung. Grundlage für Dauer und Inhalte ist die SVP-VO, in der diese Ausbildung geregelt ist.
Der Arbeitgeber muss die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen dem zuständigen Arbeitsinspektorat melden.
Hierzu finden Sie wieder detaillierte Informationen auf der Seite der Arbeitsinspektion. Grundsätzlich kann die Funktion der Sicherheitsvertrauensperson nicht vom Arbeitgeber, nicht vom handelsrechtlichen Geschäftsführer und auch nicht von einem verantwortlichen Beauftragten (zum Beispiel der Sicherheitsfachkraft) ausgeübt werden.
Nein, es gibt keine Prüfung. Sie erhalten im Anschluss an die Ausbildung eine Teilnahmebestätigung, die als Nachweis zur Bestellung genügt. Bitte beachten Sie: Es sind 100% Anwesenheit für diese Ausbildung notwendig.
Die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen erfolgt durch den Arbeitgeber auf die Dauer von vier Jahren.
Erhebt in Betrieben ohne gewählten Betriebsrat ein Drittel der Arbeitnehmer schriftlich Einwände gegen die beabsichtigte Bestellung einer Person zur Sicherheitsvertrauensperson, muss eine andere Person bestellt werden.
In Betrieben mit gewähltem Betriebsrat bedarf die Bestellung einer Person zur Sicherheitsvertrauensperson der Zustimmung des Betriebsrates.
Bei allen Fragen rund um die Ausbildung sind wir im WIFI gerne für Sie da. Sollten Sie individuelle Fragen zu Ihrem Betrieb, zur genauen Anzahl (z.B. Bemessung bei Teilzeitkräften bzw. Saisonkräften) oder eventuellen Unvereinbarkeiten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Arbeitsinspektion oder die Serviceeinrichtungen der Wirtschaftskammer. Dort erhalten Sie weitergehende Informationen.
Eine Auffrischungspflicht ist grundsätzlich nicht definiert. Der Arbeitgeber muss es jedoch der Sicherheitsvertrauensperson ermögliche, am aktuellen Wissensstand zu bleiben. Ob dies jedoch durch einen Seminarbesuch, durch laufendes eigenständiges „Auf-Stand-Halten“ oder durch firmeninterne Aktivitäten passiert, ist nicht genau festgelegt. Ebenso ist die Teilnahmebestätigung auch mit keinem Ablaufdatum versehen.
Wir arbeiten in unserer Ausbildung intensiv mit den Gesetzes- und Verordnungstexten aus dem Arbeitnehmerschutzgesetz. Dieses Sammelwerk erhalten Sie als Unterlage. Darüber hinaus bekommen Sie wertvolle weitere Tipps für Informationsquellen, die Ihnen Ihre Arbeit als Sicherheitsvertrauensperson erleichtern.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Diese Schulung ist auch als individuelles Firmentraining (FIT) durchführbar.
WIFI Inhouse Trainings sind maßgeschneiderter Wissenstransfer für Unternehmen.
Bei uns ist alles passgenau: Wer, Was, Wie, Wo, Wann – die Firmenschulung ist punktgenau auf die Kundenwünsche abgestimmt.
Letzte Änderung: 09.09.2024