Erweiterungsschulung für Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a KFG (LKW-Praxis)
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Diese Erweiterungsschulung ist notwendig, um Fahrzeuge über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht überprüfen zu dürfen. Dies gilt für alle Bauartengeschwindigkeiten über 50 km/h
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Möglicherweise können wir Ihnen auch eine Alternative zu diesem Kurs anbieten – rufen Sie uns einfach unter 05 90 90 5-7436 an. Wir beraten Sie gerne!

Erweiterungsschulung für Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a KFG (LKW-Praxis)

Beschreibung
Die Schulung im Ausmaß von vier Stunden beinhaltet Ergänzungen des Mängelkataloges für Klassen Lof, M2, M3, N1, N2, N3, O2, O3, O4.

Beachten Sie: Zur Überprüfung von Fahrzeugen über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h ist folgender Kurs zusätzlich erforderlich:

Grundausbildung Bremsanlagen für Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a KFG

Hinweis:
  • Lehrgangsdauer sowie Kursinhalte sind gesetzlich festgelegt.
  • Es ist eine 100%ige Anwesenheit erforderlich.
  • Für die Erstellung des Bildungspasses und Hotline verrechnet die Landesinnung 35 Euro (Dieser Betrag ist in der Kursgebühr nicht inkludiert).
Überblick

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Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.