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Gesetzlich verpflichtend zur Erweiterung der Berechtigung für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht und mehr als 50 km/h Bauartgeschwindigkeit
		
		Grundausbildung Bremsanlagen für Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a KFG
			
				Beschreibung
			
  
								
		
						     Sie erfahren den Grundaufbau und die Funktionen der Druckluftbremsanlage, gesetzliche Bestimmungen der § 57a-Überprüfung und praktische Übungen inklusive Skripten.
Zur Überprüfung von Fahrzeugen über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h ist folgender Kurs zusätzlich erforderlich:
Zur Erlangung der Berechtigung zur wiederkehrenden Begutachtung nach § 57a KFG von Schwerfahrzeugen über 3,5 t Gesamtgewicht und mehr als 50 km/h ist laut Gesetz ein Spezialkurs/eineGrundausbildung über Bremsanlagen und eine Erweiterungsschulung zur Begutachtung von Fahrzeugen über 3,5 t erforderlich.
Mindestens alle 3 Jahre müssen Sie die periodische Weiterbildung über Bremsanlagen besuchen.
Hinweis:
 Zur Überprüfung von Fahrzeugen über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h ist folgender Kurs zusätzlich erforderlich:
- Erweiterungsschulung für Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a KFG (LKW-Praxis)
Zur Erlangung der Berechtigung zur wiederkehrenden Begutachtung nach § 57a KFG von Schwerfahrzeugen über 3,5 t Gesamtgewicht und mehr als 50 km/h ist laut Gesetz ein Spezialkurs/eineGrundausbildung über Bremsanlagen und eine Erweiterungsschulung zur Begutachtung von Fahrzeugen über 3,5 t erforderlich.
Mindestens alle 3 Jahre müssen Sie die periodische Weiterbildung über Bremsanlagen besuchen.
Hinweis:
- Lehrgangsdauer sowie Kursinhalte sind gesetzlich festgelegt.
- Es ist eine 100%ige Anwesenheit erforderlich.
- Bitte bringen Sie Ihren Bildungspass mit.
- Für die Erstellung des Bildungspasses und Hotline verrechnet die Landesinnung 35 Euro (Dieser Betrag ist in der Kursgebühr nicht inkludiert).
			
				 Überblick
			
       
         		
		
			
				Förderungen - Kurskosten zurückholen
			
		
		
	
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
 
                     
							 
                
							 
			
			