Einführungskurs zum Sauna- Aufgussmeister
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Klassische Sauna war gestern. Heute lässt man sich beim Schwitzen in der Sauna unterhalten, denn Sauna kann mehr.
Förderungen durch Bildungsgeld / Update möglich
  • Grafik Icon Zeitraum
    ZEIT 16,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 85909605
    Tagsüber
    Grafik Icon Durchführungart
    LERNMETHODE Trainer:in
    Kursnummer: 85909605
    490,00 EUR Kursnummer: 85909605

Einführungskurs zum Sauna- Aufgussmeister

Beschreibung
Der Einführungskurs zum Sauna-Aufgussmeister richtet sich an Einsteiger und vermittelt die Grundlagen des Sauna-Aufgusses und der Wedeltechnik.
Der Schwerpunkt liegt auf praxisorientiertem Lernen, wobei die Teilnehmer schrittweise an die Techniken herangeführt werden.
Eine Aufguss-Vorführung durch den Kursleiter findet am Ende von Tag 1 statt

Inhalte:

Tag 1: Grundlagen und Demonstration
  • Aufguss Grundprinzip
  • Aufguss mit Duftmitteln
  • Aufguss mit Eiskugeltechnik
  • Duftverteilung mit einer Wedeltechnik
  • Duftverteilung mit zwei Wedeltechniken
Tag 2: Erweiterung und eigene Aufgussgestaltung
  • Duftverteilung mit drei Wedeltechniken
  • Duftverteilung mit vier Wedeltechniken
  • Musik für den Aufguss vorbereiten
  • Planung eines eigenen Aufgusses
  • Durchführung von Aufgussrunden mit Musik und Düften
  • Themen-Aufguss inkl. Ansprache und Rolle

Zielgruppe
  • Saunawarte
  • Saunenbesitzer
  • Saunagänger
Trainer:in
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Mark Zipperle
Sauna Aufguss Meister
Mark ist aktuell österreichischer Meister im Show-Aufguss.
Förderungen - Kurskosten zurückholen

Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update und ist damit förderbar. Seit 1.1.2025 wurde die update Förderung seitens Land Tirol sozial gestaffelt. Ob Sie Zugang zur Förderung haben und in welcher Höhe Ihnen diese gewährt wird, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab. Alle Informationen und die Möglichkeit der Beantragung finden Sie unter www.mein-update.at.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.