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Personalverrechner-Prüfung – mündlich
Zum mündlichen Teil der WIFI-Personalverrechner-Prüfung dürfen nur jene Kandidat:innen antreten, die den schriftlichen Prüfungsteil mit Erfolg abgeschlossen haben.
Nach der erfolgreichen mündlichen Prüfung erhalten Sie das WIFI-Zeugnis „Personalverrechner-Prüfung“.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 23.02.2021