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Vorbereitung auf die Bilanzbuchhalterprüfung
Sie haben die WIFI-Buchhalterprüfung abgelegt und streben nun den Abschluss zum/zur Bilanzbuchhalter:in an. In unserem Vorbereitungskurs auf die WIFI-Bilanzbuchhalterprüfung bereiten wir Sie Schritt für Schritt auf die Prüfungsanforderungen vor. Das WIFI-Bilanzbuchhalterdiplom wird von der EMAA (European Management Accountants Association) international anerkannt.
Inhalte:
- Bilanzierung: Bilanztheorie und Bilanzierungspraxis
- Bürgerliches Recht
- Unternehmens- und Verfahrensrecht
- Steuerrecht
- Kostenrechnung
- Kapitalverkehr
Voraussetzungen für die Zulassung zur WIFI-Bilanzbuchhalterprüfung:
- Besuch des WIFI-Vorbereitungskurses auf die Bilanzbuchhalterprüfung
- Erfolgreich abgelegte Buchhalterprüfung
- Erfolgreich abgelegte Kostenrechnerprüfung (im Rahmen der Bilanzbuchhalterausbildung kann die Teilprüfung Kostenrechnung absolviert werden)
- 3 Jahre nachweisliche Praxis im Bereich Finanz-/Rechnungswesen oder 2 Jahre nachweisliche Praxis mit HAK bzw. HLW Matura-Abschluss (Rechnungswesen muss Maturafach sein) oder 1 Jahr nachweisliche Praxis nach Abschluss eines einschlägigen Studiums (Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftspädagogik)
Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die bereits die Kostenrechnerprüfung abgelegt haben, wird der Gegenstand "Kostenrechnung" in der "Vorbereitung auf die Bilanzbuchhalterprüfung" anerkannt.
Für den Abschluss der Bilanzbuchhalterprüfung bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten:
Abschluss mit einem WIFI-Zeugnis
Nach dem Besuch des Vorbereitungskurses treten Sie zur schriftlichen WIFI-Prüfung an.
Im Anschluss an die positiv abgeschlossene schriftliche Prüfung können Sie zur mündlichen WIFI-Bilanzbuchhalterprüfung antreten.
Wenn sowohl die schriftliche Prüfung als auch die mündliche Prüfung positiv abgelegt wurde, erhalten Sie Ihr WIFI-Zeugnis.
Mit der Buchhaltungs- und Bilanzierungsausbildung optimieren Sie Ihr Potenzial und schaffen sich darüber hinaus die Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung.
Gute Kenntnisse in der Buchhaltung bzw. die Inhalte dem Vorbereitungskurs auf die Buchhalterprüfung werden vorausgesetzt.
Ja. Ein Antritt zur mündlichen Prüfung ist erst nach erfolgreich bestandener schriftlicher Prüfung möglich.
- Die Bilanzbuchhalterprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
- Die schriftliche Prüfung besteht aus einer Teilprüfung Kosten- und Leistungsrechnung (Dauer 3 Stunden) und einer Prüfung Bilanzierung (Dauer 6 Stunden).
- Die mündliche Bilanzbuchhalterprüfung besteht aus den Gegenständen Kosten- und Leistungsrechnung, Bilanzierung, Steuerrecht, Bürgerliches Recht & Unternehmens- und Verfahrensrecht und Kapitalverkehr.
- Die Prüfungsdauer pro Gegenstand beträgt 15 Minuten.
Folgende Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt des Prüfungsantritts erfüllt sein:
- Erfolgreich abgelegte Buchhalterprüfung
- Besuch des WIFI Vorbereitungskurses auf die Bilanzbuchhalterprüfung
- Nachweis über eine dreijährige praktische Tätigkeit im Rechnungswesen oder
- Nachweis über eine zweijährige praktische Tätigkeit im Rechnungswesen bei HAK bzw. HLW Matura-Abschluss (Rechnungswesen muss Maturafach sein) oder
- Nachweis über eine einjährige praktische Tätigkeit im Rechnungswesen bei einem einschlägigen Hochschulabschluss (z.B. BWL)
2018 ist eine Änderung des Bilanzbuchhaltungsgesetzes in Kraft getreten, die den Zugang zur selbstständigen Berufsausübung neu geregelt hat: Wenn Sie sich als Buchhalter:in, Bilanzbuchhalter:in oder Personalverrechner:in selbsständig machen wollen, ist eine mündliche Fachprüfung an der Meisterprüfungsstelle der WKO abzulegen.
Der schriftliche Teil der Fachprüfungen gemäß WIFI Prüfungsordnung kann in der Regel im Nachhinein nach § 13 Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe 2014 (BiBuG 2014) durch die Bilanzbuchhaltungsbehörde anerkannt werden. Für den Schritt in die Selbstständigkeit ist dann nur noch der mündliche Teil an der Meisterprüfungsstelle abzulegen.
Diese Änderung betrifft Sie nur, wenn Sie selbstständig in den Buchhaltungsberufen tätig werden möchten! Zwischen dem 11.04.2014 und dem 01.09.2018 abgelegte WIFI Prüfungen sind davon nicht betroffen.
Fragen zur Selbstständigkeit in den Buchhaltungsberufen (Buchhaltung, Bilanzbuchhaltung, Personalverrechnung) beantwortet Ihnen gerne die Bilanzbuchhaltungsbehörde bzw. die Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Tirol.
Bei der WIFI Prüfungsordnung bleibt alles gleich: Wenn Sie den schriftlichen und den mündlichen Prüfungsteil am WIFI erfolgreich absolvieren, erhalten Sie als Nachweis über die Höherqualifizierung auch weiterhin Ihr persönliches WIFI Zeugnis, dessen Wert in den Unternehmen der Tiroler Wirtschaft unangefochten besteht.
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 09.05.2023