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Crashkurs mit Intensivvorbereitung – Fit für die schriftliche Buchhalterprüfung
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Übungseinheiten für Wiederholer der schriftlichen Buchhalterprüfung
Förderungen teilweise möglich
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 32,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Am Wochenende
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 31524014
400,00 EUR Kursnummer: 31524014
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ZEIT 32,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Am Wochenende
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 31524024
400,00 EUR Kursnummer: 31524024
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 31524034
FIX-Starter
400,00 EUR Kursnummer: 31524034

Crashkurs mit Intensivvorbereitung – Fit für die schriftliche Buchhalterprüfung

Beschreibung

Für Wiederholer der Buchhalterprüfung

In diesem Kurs werden Wiederholer:innen, die nochmals zur WIFI-Buchhalterprüfung antreten möchten, über die Anforderungen der schriftlichen Buchhalterprüfung informiert. In einer Intensiv-Wiederholung des Buchhaltungsstoffes unter Berücksichtigung der Prüfungsanforderungen beseitigen Sie etwaige fachliche Defizite, festigen Sie Ihre Buchhaltungskenntnisse und üben das Herangehen und Bearbeiten von Prüfungsbeispielen.

Dieses Seminar ist eine mögliche Fortbildung gemäß § 33 Abs. 3 BibuG.

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Voraussetzungen

Absolventinnen und Absolventen des WIFI-Vorbereitungskurses auf die Buchhalterprüfung, die die schriftliche Prüfung wiederholen müssen

Förderungen - Kurskosten zurückholen

Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 17.04.2023