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Ausbildung Bäderpersonal (Ausbildungsstufe 1+2+3 gemäß ÖNORM S 1150)
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Lassen Sie sich zum Bäderspezialisten ausbilden
(gemäß ÖNORM S 1150)
Förderungen teilweise möglich
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 35,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 85899024
1.050,00 EUR Kursnummer: 85899024
Grafik Icon Zeitraum
ZEIT 35,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
Grafik Icon Durchführungart
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 85899014
1.050,00 EUR Kursnummer: 85899014

Ausbildung Bäderpersonal (Ausbildungsstufe 1+2+3 gemäß ÖNORM S 1150)

Beschreibung

Inhalte:

  • Bäderhygiene – Grundlagen
  • Hygienische Betriebsführung – Grundlagen
  • Physik und Chemie – Grundlagen
  • Badeanlagen – Grundlagen
  • Badewasseraufbereitung – Grundlagen
  • Kommunikation, Beschwerdemanagement – Grundlagen
  • Rechtliche Grundlagen und Normen 1
  • Sicherheit – Grundlagen
  • Sauna- und Wellnesseinricht. – gesundheitl. Grundlagen
  • Hygienische Betriebsführung für Sauna und Wellness
  • Sauna- und Wellnesseinricht. – technische Grundlagen
  • Aufgusstechniken
  • Bäderhygiene – Vertiefung
  • Badewasseraufbereitung – Vertiefung
  • Betriebsführung – Grundlagen
  • Betriebsführung, Betriebsüberwachung – Beckenbäder 1
  • Hygienische Betriebsführung – Becken

Förderungen - Kurskosten zurückholen

Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 17.01.2023