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Als Ordinationsassistentin sind Sie die erste Ansprechperson in der Arztpraxis für die Patienten. Neben der organisatorisch, administrativen Tätigkeit unterstützen Sie die Ärzte bei der Untersuchung und Betreuung von Patienten.
Ausbildung zur Ordinationsassistenz
Beschreibung
Beschreibung: Ausbildung zur Ordinationsassistenz
Mit dem Medizinische-Assistenzberufe-Gesetz 2013 (MABG) wurden neue medizinische Assistenzberufe geregelt.
Das Tätigkeitsfeld von Ordinationsassitenten und -assistentinnen umfasst neben der administrativen und organisatorischen Tätigkeit in Arztpraxen oder Sanitätshäusern auch die Unterstützung der Ärztinnen und Ärzte bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten wie bei der Blutabnahme und standardisierter Durchführung von Stuhl-, Harn-, und Blutuntersuchungen in Form von Schnelltests. Weitere Aufgabenfelder sind die Praxishygiene, Reinigung, Sterilisation und Desinfektion und Wartung der Medizinprodukte sowie die Abfallentsorgung.
Inhalt:
Das Tätigkeitsfeld von Ordinationsassitenten und -assistentinnen umfasst neben der administrativen und organisatorischen Tätigkeit in Arztpraxen oder Sanitätshäusern auch die Unterstützung der Ärztinnen und Ärzte bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten wie bei der Blutabnahme und standardisierter Durchführung von Stuhl-, Harn-, und Blutuntersuchungen in Form von Schnelltests. Weitere Aufgabenfelder sind die Praxishygiene, Reinigung, Sterilisation und Desinfektion und Wartung der Medizinprodukte sowie die Abfallentsorgung.
Inhalt:
- Erste Hilfe und Verbandslehre
- Einführung in das Gesundheitswesen
- Ethische Aspekte der Gesundheitsversorgung
- Einführung in die allgemeine Hygiene
- Angewandte Ergonomie und Gesundheitsschutz
- Kommunikation und Teamarbeit
- Medizinische Terminologie und Dokumentation
- Medizinische Assistenzleistungen und standardisierte Diagnoseprogramme
- Administration und Organisation in der Ordination
- Arzneimittellehre und Rezeptierkunde
- Grundlagen der Infektionslehre und Hygiene einschließlich Desinfektion und Sterilisation
- Berufsspezifische Rechtsgrundlagen
- Anatomie und(Patho-)Physiologie – Organsystem
- Anatomie und(Patho-)Physiologie – Bewegungsapparat
- Kommunikation und Praktikumsreflexion
Beschreibung: Kommissionelle Abschlussprüfung Ordinationsassistenz
Nach erfolgreichem Abschluss der kommissionellen Prüfung erhalten Sie die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ordinationsassistent/in".
Um am 13.06.23 zur kommissionellen Prüfung antreten zu dürfen, muss vorab das Pflichtpraktikum absolviert werden.
Um am 13.06.23 zur kommissionellen Prüfung antreten zu dürfen, muss vorab das Pflichtpraktikum absolviert werden.
Überblick
Multimedia
Voraussetzungen
Weiterführende Informationen zu Strafregisterbescheinigung und Gesundheitlicher Eignung finden Sie unter:
www.oesterreich.gv.at
www.sozialministerium.at
- Besuch der Informationsveranstaltung und persönliches Aufnahmegespräch mit der Lehrgangsleitung
- Erfolgreiche Absolvierung der neunten Schulstufe
- Vollendung des 18. Lebensjahres vor Antritt des gesetzlichen Praktikums
- Ärztliches Attest (Original, nicht älter als drei Monate)
- Strafregisterauszug (Original, nicht älter als drei Monate)
- Vier Wochen vor Kursbeginn ist abzugeben: Bestätigung eines aufrechten Dienstverhältnisses gemäß § 5 Abs 1 durch den Dienstgeber für die berufsbegleitende Ausbildung oder Bestätigung über Meldung beim AMS und Praktikumsplatz. Ist beides nicht gegeben, kann eine Versicherung über das WIFI erfolgen. Dabei fallen zusätzlich Kosten an.
- Sprachniveau Deutsch C1
Weiterführende Informationen zu Strafregisterbescheinigung und Gesundheitlicher Eignung finden Sie unter:
www.oesterreich.gv.at
www.sozialministerium.at
Kundenstatements
"Inhalt und Umfang wurden bestens vermittelt."
Häufige Fragen FAQs
Die Ausbildung zum Ordinationsassistenz benötigt mindestens 650 Stunden.
Bildungskarenz/Bildungsteilzeit
Diese Veranstaltung können Sie im Rahmen Ihrer Bildungskarenz/Bildungsteilzeit absolvieren. Alle Informationen zur Bildungskarenz.
Förderungen - Kurskosten zurückholen
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.