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Berufsreifeprüfung Informationsmanagement und Medientechnik - 1. Semester
Steigen Sie in den Fachbereich ein und erleben Sie das erste von drei Semestern auf dem Weg zur Berufsmatura.
Förderungen durch AK möglich
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ZEIT 60,00 Lehreinheiten
Stundenplan
Abends
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 12281024
450,00 EUR Kursnummer: 12281024
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Kursnummer: 12281014
450,00 EUR Kursnummer: 12281014

Berufsreifeprüfung Informationsmanagement und Medientechnik - 1. Semester

Beschreibung

Teilnehmer:innen, die bei der Berufsreifeprüfung als Fachbereichsprüfung Informationsmanagement und Medientechnik ablegen wollen, werden nach dem durch das Bundesministerium vorgegebenen Lehrplan in folgenden Inhalten unterrichtet:

  • Überblick über Informatiksysteme
  • Auswirkungen von Informatik im wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Bereich
  • Video- und Audiogrundlagen
  • Bildbearbeitung
  • HTML-Grundlagen
  • Verwendung aktueller HTML-Software
  • Multimedia im Internet
  • Datensicherheit
  • Vorbereitung auf die Projektarbeit
  • Urheberrecht, Datenschutz, E-Commerce-Gesetz
  • Hardwaregrundlagen im Mediabereich
  • Netzwerk- und Internetgrundlagen
  • Datenbankgrundlagen
  • Scripte, Makros
Beachten Sie: Der Antrag auf update-Förderung muss für jedes Semester spätestens 14 Tage nach Kursbeginn beim Land Tirol eingereicht werden!

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Voraussetzungen

ADOBE ID

Um die Kurszeit so effizient wie möglich nutzen zu können, bitte wir Sie Ihre Adobe ID bereit zu halten, oder schon vor Kursbeginn ein Konto zu erstellen. Im folgenden Video finden Sie eine Anleitung, wie Sie auf www.adobe.com Ihr Konto erstellen können. Somit sparen Sie wertvolle Kurszeit für sich selbst und andere Teilnehmer.
Förderungen - Kurskosten zurückholen

Für diese Veranstaltung können Sie die AK-Zukunftsaktie beantragen. Informieren Sie sich jetzt über Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Arbeiterkammer und profitieren Sie persönlich und finanziell durch Höherqualifizierung.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 16.09.2021