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Lehrgang Einkauf
Erfolgreiches Einkaufsmanagement
Ziel dieser Ausbildung ist es, Einkäuferinnen und Einkäufern ein umfassendes und anwendungsbezogenes Wissen zu vermitteln, das in Unternehmen unmittelbar umgesetzt werden kann.
Inhalte:
- Organisation und Aufgaben der Beschaffung
- Strategische Beschaffungsaufgaben
- Einkaufsabwicklung in der Praxis
- Grundlegendes über Beschaffungspolitik, Einkaufsmarketing, Einkaufsmarktforschung und Einkaufscontrolling
- Analysemethoden der Beschaffung
- Beschaffungsplanung, Materialdisposition
- Lieferantenpolitik und Verhandlungsführung
- EDV-Einsatz im Einkauf
- Rechtsfragen im Einkauf
- Zahlungsverkehr und Grundlagen des Auslandsverkehrs
- Qualitäts- und Umweltanforderungen
- Eine wesentliche Säule dieses Lehrgangs ist die eigenständige Ausarbeitung einer Projektarbeit aus Ihrem beruflichen Umfeld.
Berufliche Erfahrungen in der Einkaufsabteilung
Der Lehrgang richtet sich an Mitarbeiter:innen aus Einkaufs- bzw. Beschaffungsabteilungen, an Personen, die bereits erste Einkaufsaufgaben im Unternehmen übernommen haben bzw. in Zukunft übernehmen wollen. Auch für Umsteiger:innen aus den Bereichen Verkauf, Produktion, Lager, Arbeitsvorbereitung und Qualitätssicherung ist diese Ausbildung geeignet.
Weiters ist der Lehrgang eine ideale Ergänzung zu einer kaufmännischen oder technischen Ausbildung.
Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 04.12.2024