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Grundkurs § 57a KFG, Überprüfung bis 3,5 t Gesamtgewicht
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Für Neueinsteiger sowie neu zu bestellende "geeignete Personen" (Prüfer).
Förderungen durch Bildungsgeld / Update möglich
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ZEIT 36,00 Lehreinheiten
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LERNMETHODE Trainer:in

(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
Kursnummer: 66165044

(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
920,00 EUR Kursnummer: 66165044
Weitere Termine
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LERNMETHODE Trainer:in

(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
Kursnummer: 66165024

(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
920,00 EUR Kursnummer: 66165024
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ZEIT 36,00 Lehreinheiten
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LERNMETHODE Trainer:in

(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
Kursnummer: 66165034

(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
920,00 EUR Kursnummer: 66165034
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ZEIT 36,00 Lehreinheiten
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LERNMETHODE Trainer:in

(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
Kursnummer: 66165054

(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
920,00 EUR Kursnummer: 66165054
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LERNMETHODE Trainer:in

(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
Kursnummer: 66165014
FIX-Starter
(exkl. € 35,- Bildungspass- und Lizenzgebühr)
920,00 EUR Kursnummer: 66165014

Grundkurs § 57a KFG, Überprüfung bis 3,5 t Gesamtgewicht

Beschreibung

Sie werden detailliert über folgende Kapitel geschult:

  • Allgemeine Bestimmungen und rechtliche Grundlagen der wiederkehrenden Begutachtung
  • Elektronische Gutachtenerstellung
  • Aufbau und Systematik des Mängelkataloges
  • Technische Besonderheiten
  • Fahrzeugüberprüfung
  • Praxis
Die Kursgebühr beinhaltet die offiziellen Schulungsunterlagen des BM für Verkehr sowie den Mängelkatalog.

Hinweis:
  • Lehrgangsdauer sowie Kursinhalte sind gesetzlich festgelegt.
  • Es ist eine 100%ige Anwesenheit erforderlich.
  • Für die Erstellung des Bildungspasses und Hotline verrechnet die Landesinnung 35 Euro (Dieser Betrag ist in der Kursgebühr nicht inkludiert).
Zur Überprüfung von Fahrzeugen über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 50 km/h ist folgender Kurs zusätzlich erforderlich:
Erweiterungsschulung für Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a KFG (LKW-Praxis)

Zur Überprüfung von Fahrzeugen über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h sind folgende Kurse zusätzlich erforderlich:
  • Grundausbildung Bremsanlagen für Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a KFG
  • Erweiterungsschulung für Fahrzeuge über 3,5 t nach § 57a KFG (LKW-Praxis)

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Überblick
Voraussetzungen

  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Grundkenntnisse am PC
  • Lehrabschlussprüfung KFZ-Techniker
  • Mind. zwei Jahre Berufspraxis in einem Betrieb, der zur Durchführung von Überprüfungen gem. § 57a Abs 4 KFG 1967 berechtigt ist
  • Meisterprüfung KFZ-Techniker
Für KFZ-Elektriker:innen, Karosseriebautechniker:innen und Landmaschinentechniker:innen gelten eingeschränkte Prüfberechtigungen.

Am ersten Kurstag müssen folgende Dokumente vorgezeigt werden:
  • Lehrabschlusszeugnis oder Meisterzeugnis
  • Nachweis von mind. zwei Jahren Berufspraxis nach der Lehrabschlussprüfung in einer § 57a-Prüfstelle (entfällt bei Meisterprüfung)
  • Gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass, gegebenenfalls Führerschein)
Zielgruppe

Neueinsteiger:innen sowie neu zu bestellende „geeignete Personen“ (Prüfer:innen)

Kundenstatements
Dominik Schädle, Tannheimer Autohaus
Der Kurs war sehr gut gestaltet, viel Anschauungsmaterial. Auf alle Fragen wurde nochmals eingegangen.
Dominik Schädle, Tannheimer Autohaus
Maximilian Plangger, Aicher GmbH, KFZ-Techniker
Kurs war sehr informationsreich und gut verständlich erklärt.
Maximilian Plangger, Aicher GmbH, KFZ-Techniker
Siegfried Reisenzein, Siegfried Reisenzein Landmaschinen, Geschäftsführer
Gut ausgearbeiteter Kurs, viel Informationen in kurzer Zeit."
Siegfried Reisenzein, Siegfried Reisenzein Landmaschinen, Geschäftsführer
Förderungen - Kurskosten zurückholen

Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update für Ausbildungen, die bis spätestens 31.12.2024 beginnen. Mit dem Jahr 2025 beginnt eine neue Förderperiode. Die dafür geltenden Förderrichtlinien werden vom Land Tirol überarbeitet und im Herbst 2024 beschlossen. Der genaue Förderstatus Ihrer Ausbildung mit Start im Jahr 2025 steht also erst im Herbst 2024 fest. Sobald die aktualisierten Förderrichtlinien bekannt sind, finden Sie alle Informationen auf der WIFI Homepage. Bitte denken Sie auch weiterhin daran, dass die Update-Förderung an persönliche Voraussetzungen gebunden ist.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 20.04.2023