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Ausbildung zum KFZ-Schadensbegutachter
Unsere Ausbildung zum KFZ-Schadensbegutachter für KFZ- und Karosserietechnik rüstet Sie mit den nötigen Kenntnissen aus, um Schäden an Kraftfahrzeugen qualifiziert zu beurteilen. Das Spektrum reicht vom klassischen kleinen Unfallschaden über die Schäden an Lastkraftwagen und Sondermaschinen bis zum Erkennen von Versicherungsmissbrauch.
Außerdem geht es im Kurs um die Bewertung einzelner Fahrzeuge sowie die Erläuterung der dazugehörigen Programme. Die Vermittlung von fundierten Kenntnissen über die rechtlichen Voraussetzungen und das Versicherungswesen rundet die Ausbildung ab.
Ziel ist es, den Schadensbegutachtern fundierte Kenntnisse zu vermitteln, die sie zur Gutachten-Erstellung benötigen. Die Ausbildung schließt mit einer Zertifizierungsprüfung "KFZ-Schadensbegutachter:in" nach der international anerkannten Norm der Personenzertifizierung EN ISO/IEC 17024 über die WIFI-Zertifizierungsstelle ab.
Inhalte:
- Einführung in die Schadensbegutachtung KFZ- und Karosserietechnik
- Audatex
- Fahrzeugbewertung
- Schadenkalkulation und Schadenaufnahme
- Befund – Gutachten-Erstellung
- Schadenaufklärung
- Versicherungsmissbrauch
- LKW, Busse und Sonderfahrzeuge
- Motor- und Aggregate-Schäden
- Elektronik-Schäden
- Praktikum
- Projektarbeit
- Prüfung – schriftlich und mündlich
- Im Kurspreis sind die Prüfungsgebühren enthalten!
- Für die Personenzertifizierung entstehen Ihnen keine Zusatzkosten.
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- Nachweise der Berufsausbildung sowie der mehrjährigen einschlägigen Berufserfahrung und Führerschein
- Deutsches Sprachniveau ab B2
Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung als
- KFZ-Technik oder
- Karosseriebautechnik oder
- Land- und Baumaschinentechnik oder
- Meister in diesen Bereichen oder
- Einschlägige höhere schulische Ausbildung oder
- entsprechende Berufsausbildung
Diese Veranstaltung können Sie im Rahmen Ihrer Bildungskarenz/Bildungsteilzeit absolvieren. Alle Informationen zur Bildungskarenz.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 17.05.2023