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Berufsreifeprüfung Informationsmanagement und Medientechnik - 3. Semester
Das dritte Semester kann wahlweise parallel zum zweiten oder nach dem zweiten Semester besucht werden. Im dritten Semester erstellen Sie unter fachkundiger Betreuung Ihre Projektarbeit. Die Projektarbeit wird anstatt einer schriftliche Matura erstellt und wird im Rahmen einer mündlichen Prüfung präsentiert.
Aufbauend auf der Themenwahl am Ende des 1. Semesters wird das Konzept der Arbeit erstellt. Problemstellung, Ziel und Themenwahl werden formuliert. Durch Recherchen in Fachliteratur, aktuellen Artikeln bzw. Internet, durch Auswertung von Untersuchungen oder Gesprächen mit Wirtschaftspartnern bzw. Kunden werden die Inhalte für die Arbeit gesammelt. Nach der Strukturierung und Ausarbeitung der Inhalte werden Texte formuliert und den Kapiteln zugeordnet. Anschließend werden die Arbeitsschritte präsentiert und diskutiert. Verbesserungsvorschläge werden durch Feedback erarbeitet. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vorbereitung der Teilnehmer:innen auf die zweite mündliche Prüfung. Hierfür werden gezielt die bereits gelernten theoretischen Inhalte wiederholt und verfestigt.
Der Unterricht erfolgt geblockt und gliedert sich in
- 8 Lehreinheiten Vorbereitungsunterricht
- 2,5 Lehreinheiten Individualbetreuung
- 54,5 Lehreinheiten Gruppenarbeit und Arbeit an der Projektarbeit
Besuch des 1. und 2. Semesters
ADOBE ID
Um die Kurszeit so effizient wie möglich nutzen zu können, bitte wir Sie Ihre Adobe ID bereit zu halten, oder schon vor Kursbeginn ein Konto zu erstellen. Im folgenden Video finden Sie eine Anleitung, wie Sie auf www.adobe.com Ihr Konto erstellen können. Somit sparen Sie wertvolle Kurszeit für sich selbst und andere Teilnehmer.Für diese Veranstaltung können Sie die AK-Zukunftsaktie beantragen. Informieren Sie sich jetzt über Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Arbeiterkammer und profitieren Sie persönlich und finanziell durch Höherqualifizierung.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 24.04.2023