LAP-Vorbereitung Verwaltungsassistent
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Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung
Förderungen durch Bildungsgeld / Update möglich lehre.fördern
  • Grafik Icon Zeitraum
    ZEIT 19,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 91139015
    Tagsüber
    Grafik Icon Durchführungart
    LERNMETHODE Trainer:in
    Kursnummer: 91139015
    355,00 EUR Kursnummer: 91139015
  • Grafik Icon Zeitraum
    ZEIT 19,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 91139025
    Tagsüber
    Grafik Icon Durchführungart
    LERNMETHODE Trainer:in
    Kursnummer: 91139025
    355,00 EUR Kursnummer: 91139025

LAP-Vorbereitung Verwaltungsassistent

Beschreibung
Als intensive Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung bietet das WIFI Innsbruck für Lehrlinge im 3. Lehrjahr einen Kurs an. Dieser Kurs bietet nicht nur Gelegenheit zur Wiederholung des gesamten Prüfungsstoffes, sondern Sie haben auch die Chance, sich in praxisbezogenen Übungen optimal auf die Lehrabschlussprüfung vorzubereiten. Es können auch noch mit dem Trainerteam offene Fragen zur Lehrabschlussprüfung geklärt werden.
Zielgruppe
Lehrlinge, die in Kürze zur Lehrabschlussprüfung Verwaltungsassistenz antreten möchten
Förderungen - Kurskosten zurückholen

Dieses Kursangebot entspricht den Förderkriterien Bildungsgeld update und ist damit förderbar. Seit 1.1.2025 wurde die update Förderung seitens Land Tirol sozial gestaffelt. Ob Sie Zugang zur Förderung haben und in welcher Höhe Ihnen diese gewährt wird, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab. Alle Informationen und die Möglichkeit der Beantragung finden Sie unter www.mein-update.at.

Über Lehre Fördern wird die vollständige Ausbildung des Lehrberufs sowie der Erwerb von Zusatz- und Schlüsselqualifikationen von Lehrlingen gefördert. Dieses Kursangebot erfüllt die Förderkriterien, vorausgesetzt das Kursende ist spätestens 20:00 Uhr. Informieren Sie sich jetzt und stellen Sie den Antrag für Ihre Förderung.

Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.

Letzte Änderung: 07.01.2025