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IGT 2: Befähigungskurs Gas- und Sanitärtechnik
Diese Ausbildung dient der Vorbereitung auf den fachlichen Teil der Befähigungsprüfung für Gas- und Sanitärtechnik. Sie vertiefen Ihr Fachwissen in Grundlagenbereichen der Installations- und Gebäudetechnik. Bei der als Kompaktkurs gestalteten Ausbildung erfolgt die Wissensvermittlung mit einem hohen Praxisanteil im IGT-Labor.
Inhalte:
- Grundlagen Wasserinstallation, Wasserversorgung, Wasseraufbereitung, Warmwasserbereitung
- Auslegung von Sanitäranlagen, Warmwasserbereitungsanlagen, Abwasseranlagen
- Bädertechnik und Hygiene
- Grundlagen Abwasser, Abwassersysteme, Abwasserreinigung
- Rechtliche Grundlagen und Normen
- Grundlagen der Gasinstallation
- Fachspezifische Grundlagen Gas, Erdgas, Flüssiggas
- Gerätekunde Gas im IGT-Labor
- Unfallverhütung
- Projektarbeit
Die Inhalte werden abwechselnd als theoretische Grundlagen und praktische Beispiele vermittelt. Es werden speziell angepasste Laborübungen durchgeführt. Die Unterrichtseinheiten sind von einem durchgängigen Workshop-Charakter geprägt.
Nutzen:
Vorbereitung auf Modul 1 Teil B und Modul 2 Teil B der Befähigungsprüfung Gas- und Sanitärtechnik
Hinweis: Zum erfolgreichen Ablegen der Befähigungsprüfung ist pro unterrichteter Lehreinheit eine zusätzliche Lernstunde einzuplanen.
Besuch des Kurses "IGT 1: Grundlagen Meisterkurse Installations- und Gebäudetechnik"
Aufgrund der großen zu lernenden Stoffmenge wird empfohlen, pro Kalenderjahr nur einen Meisterprüfungskurs zu besuchen bzw. eine Meisterprüfung zu absolvieren.
Gesellinnen und Gesellen, Installateure und Installateurinnen und Facharbeiter:innen aus der Gas- und Sanitärbranche, die die Befähigungsprüfung im Bereich Gas- und Sanitärtechnik ablegen möchten
Diese Veranstaltung können Sie im Rahmen Ihrer Bildungskarenz/Bildungsteilzeit absolvieren. Alle Informationen zur Bildungskarenz.
Sie können bares Geld sparen: Reichen Sie einfach Ihre berufliche Weiterbildung beim zuständigen Finanzamt über Ihre Arbeitnehmerveranlagung / Einkommensteuererklärung ein.
Letzte Änderung: 20.04.2023